Gutachten mit Sachverstand.
Verlässliche, unabhängige Beurteilungen für gerichtliche Entscheidungen im Familien- und Strafrecht
Rechtspsychologie Nord steht für fundierte Gutachten im Straf- und Familienrecht, die höchste Qualitätsstandards erfüllen.
Familienrechtliche Gutachten folgen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 3. Auflage 2025). Aussagepsychologische Gutachten richten sich nach den methodischen Standards, die der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung von 1999 (BGHSt 45, 164) festgelegt hat. Alle Gutachten sind transparent aufgebaut und in ihren Schlussfolgerungen nachvollziehbar.
Information für Auftraggebende
Die Bearbeitung eines psychologischen Gutachtens dauert derzeit circa 3-4 Monate ab Erhalt des Beweisbeschlusses. Diese Zeitspanne umfasst die Terminkoordination, Durchführung der erforderlichen Gespräche und Testungen, Auswertung sowie die Erstellung des schriftlichen Gutachtens.
Neue Aufträge werden gerne entgegengenommen. Aufgrund der aktuellen Auslastung kann die Bearbeitung neuer Aufträge voraussichtlich ab Anfang Februar 2027 beginnen.
Für Rückfragen zur Terminplanung oder bei dringlichen Fällen stehe ich gerne telefonisch oder via Mail zur Verfügung.
Aktuelle Bearbeitungszeit:
Das Angebot umfasst
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unter anderem zu folgenden Fragestellungen:
Lebensmittelpunkt von Kindern/Pflegekindern beispielsweise nach Trennung/Scheidung der Eltern
Erziehungsfähigkeit der Eltern/Großeltern u.a.
Beurteilung von Kindeswohlgefährdung
Kontakte (Umgang) der Kinder zu den Eltern nach Trennung/Scheidung
Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung
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unter anderem zu folgenden Fragestellungen:
Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen
Beurteilung von Zeugenaussagen bei Erwachsenen mit besonderer psychischer Belastung (z.B. bei intellektuellen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen wie Borderline-Persönlichkeitsstörung oder selbstverletzendem Verhalten)
Komplexe Fallkonstellationen, z.B. bei multipler Viktimisierung, Einfluss therapeutischer Interventionen oder Aussagen über viele Jahre zurückliegende Ereignisse
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Bei familienrechtlichen Verfahren mit parallelen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (z.B. Umgangsaussetzung aufgrund des Verdachts sexuellen Missbrauchs) erfolgt eine integrierte Begutachtung. Hierbei werden die Hinweise und Verdachtsmomente unter Anwendung der Qualitätsstandards der Aussagepsychologie untersucht, um fundierte Empfehlungen für die familienrechtliche Umgangsregelung zu entwickeln.
Präzise, objektiv, verlässlich.
Ich bin forensische Psychologin und auf psychologische Gutachten in der Aussagepsychologie und im Familienrecht spezialisiert. Studiert habe ich Klinische Psychologie und Rechtspsychologie an der Universität Hamburg und der Medical School Hamburg. Im Strafrecht begutachte ich die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Familiengerichte unterstütze ich bei der Beurteilung von Kindeswohlgefährdung sowie in Sorge- und Umgangsfragen. Seit 2022 erstelle ich Gutachten für die Hamburger Amtsgerichte und das Hanseatische Oberlandesgericht, seit 2025 in eigener Praxis.
Wissenschaftliche Fundierung, eine klare und nachvollziehbare Argumentation sowie ein empathischer Umgang mit den Beteiligten sind die Grundlage meiner Arbeit.
Lilith Marie Grutschus
Klinisch-Forensische Psychologin, M.Sc.
Informationen für Verfahrensbeteiligte (Eltern)
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Die familienpsychologische Begutachtung wird durch das Familiengericht per Beweisbeschluss angeordnet. Das Gericht legt die Fragestellung, weitere zu klärende Aspekte und den Zeitrahmen fest. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt frei durch das Gericht.
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Sie sind nicht verpflichtet, sich begutachten zu lassen. Als Elternteil haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Eine Verweigerung darf nicht negativ ausgelegt werden.
Wichtig zu wissen: Bei einer Verweigerung kann das Gutachten nur auf Basis einseitiger Informationen aus den Gerichtsakten erstellt werden. Bei Fragestellungen zum Sorgerecht oder Umgang fehlen dann wesentliche Informationen zu Ihrer Sicht, Motivation und Kooperationsbereitschaft.
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Die Untersuchung umfasst je nach Fragestellung:
Gespräche mit den Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen
Hausbesuche zur Einschätzung der Lebenssituation
Interaktionsbeobachtungen zwischen Kind und Bezugspersonen
Psychologische Tests bei Erwachsenen und Kindern
Einbeziehung weiterer Fachkräfte (Jugendamt, Schule, Therapeuten etc.)
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Das erste Gespräch dauert circa 1,5 Stunden. Hier kläre ich Sie über den Ablauf auf, beantworte Fragen und bespreche das weitere Vorgehen. Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich - schildern Sie einfach Ihre Sicht der Situation.
Die Gespräche werden von mir strukturiert geleitet, bieten aber ausreichend Raum für Ihre Anliegen. Weitere Termine werden gemeinsam geplant. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist mir wichtig - terminliche Hindernisse berücksichtige ich nach Möglichkeit gerne.
Kontakt
Mail
grutschus@rechtspsychologienord.de
Telefon
0155 6534 7585
Postanschrift
Postfach 20 17 12
20207 Hamburg
Praxisräume (Termine)
Oberstraße 14b, 20144 Hamburg